Sinnvoller Lärmschutz?

Lärm macht krank

Viele Nürnberger Bürger klagen über ständige Lärmbelastung. Herz, Kreislauf und Gehirn leiden unter dem Dauerstress. In den meisten Fällen ist der Straßenverkehr die Ursache. Die EU hat die Großstädte inzwischen verpflichtet, hier Abhilfe zu schaffen. Die Fans des Frankenschnellwegs rechtfertigen ihre Planung daher mit dem Argument, dass damit der Lärmschutz für die Siedlungen entlang der Strecke verbessert wird. Es gibt aber vielfältige Maßnahmen im Lärmschutz, auch ohne einen kreuzungsfreien Ausbau realisiert werden könnten. Die Senkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h innerhalb des Rings sowie die Umgestaltung von autodominierten Straßen in städtischen Lebensraum für alle Verkehrsteilnehmer wäre so eine Lösung.

Viel Aufwand für wenig Wirkung

Der aktuelle Lärmminderungsplan der Stadt Nürnberg spricht eine deutliche Sprache: Sämtliche vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in ihrer Wirksamkeit verglichen – mit einem vernichtenden Ergebnis für die geplante Stadtautobahn. Das 500-Mio.-Projekt erreicht mit nur 5,9 „Noise Score“-Punkten die geringste Lärmreduzierung im Verhältnis zum betriebenen Aufwand. Dies gilt, wenn bei den Investitionskosten nur der Anteil aus dem städtischen Haushalt betrachtet wird. Werden die Belastungen der übrigen öffentlichen Haushalte hinzuaddiert, reduziert sich die Lärmminderungseffizienz des FSW-Tunnels auf grottenschlechte 0,2 „Noise Score“-Punkte pro verausgabtem Euro. Im Vergleich dazu erreichen etwa der Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen an Brennpunkten 80 Punkte und die Geschwindigkeitsreduzierung in belasteten Gebieten sogar bis zu 538 Punkte!

Neue Betroffenheiten – stadtweit

Wenn aber das Argument des Lärmschutzes wegfällt, für wen soll dann der Frankenschnellweg dann überhaupt noch gebaut werden? Für die Nürnberger Bevölkerung sicher nicht. Zumal einer Entlastung entlang der Trasse ja erhebliche zusätzliche Belastungen im übrigen Straßennetz gegenüber stünden. Nur dass es bei Mehrverkehr auf Bestandsstraßen für die Anwohner keinerlei Anspruch auf Lärmschutz gibt!

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