Der Bürgerantrag

Die Nürnberger Stadtpolitik steht auf dem Standpunkt, dass zum Ausbau des Frankenschnellwegs alles gesagt ist und man „nur noch“ bauen müsste. Vor allem jede Diskussion über Ziele und Alternativen ist tabu. Für ein Projekt mit so weitreichenden Auswirkungen auf Stadt und Verkehrsentwicklung, Umwelt und Klima fühlen sich weder Bau- noch Umweltreferat zuständig. Aber das ist nicht das letzte Wort!

Die Bayerische Gemeindeordnung enthält in Art. 18b ein Instrument der direkten Demokratie, um Kommunen dazu zu bringen, sich mit Anliegen zu befassen, die den Bürger*innen wichtig sind.

Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger*innen das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen. Der Bürgerantrag muss von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner*innen unterschrieben sein. Unterschreiben können alle wahlberechtigten Gemeindebürger*innen (einschließlich EU-Bürger*innen).

Listen zum Download gibt es hier – gedruckten Listen erhaltet ihr z.B. im VCD-Büro. Helft alle mit eurer Unterschrift, das Tabu zu brechen und die Diskussion in den Stadtrat zu bringen!